Führerscheinantrag


Für den Erwerb eines Kartenführerscheines müssen Sie beim zuständigen Landratsamt ein Antrag stellen. Hierfür sind einige Dinge zu beachten:

Mindestalter:
Klassen L: zur Beantragung 15 1/2 Jahre und zum Fahren 16 Jahre
Klasse BF17 / BEF17: zum Fahren 17 Jahre, zur Beantragung und zur Ausbildung 16 1/2 Jahre
Klassen B / BE / A2: zum Fahren 18 Jahre, zur Beantragung und zur Ausbildung 17 Jahre
Fahrerschulung B96: zum Fahren und zur Beantragung 18 Jahre (17 Jahre in Verbindung mit BF17)
Klasse A80: zum Fahren 21 Jahre, zur Beantragung und zur Ausbildung 20 Jahre
Klasse A: zum Fahren 24 Jahre, zur Beantragung und zur Ausbildung 23 Jahre
Fahrerschulung B196: zum Fahren und zur Beantragung 25 Jahre

Folgende Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden:

  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Teilnahmebescheinigung über den Kurs „Erste Hilfe „
  • ein biometrisches Passbild (35x45mm)
  • Kopie des gültigen Ausweises (Kinderausweis, Personalausweis, Reisepass)

Bei Vorlage eines Kinderausweises oder Reisepasses wird zusätzlich eine Einwohnermeldebestätigung der Gemeinde benötigt (Main-Taunus-Kreis: nicht älter als drei Monate)

Zur Klasse B96 und B196 benötigt das Amt lediglich ein biometrisches Passbild, einen gültigen Ausweis (Personalausweis, Reisepass) und die Teilnahmebescheinigung über die Ausbildung der Klasse B96 / B196 der Fahrschule Cruise-Control.

Die Führerscheinanträge für den Main-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis und Frankfurt haben wir in unseren Fahrschulen bereitliegen.

Für die Beantragung für das begleitete Fahren (Führerschein mit 17 Jahren) benötiget das Straßenverkehrsamt zusätzlich Kopien der Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises eines Erziehungsberechtigten und jedes Begleiters, sowie Kopien der Vorder- und Rückseiten der Führerscheine der Begleiter. Anträge und Begleiteranträge haben wir für Sie in den Fahrschulen bereitliegen sowie als PDF Datei im Reiter Download für Sie bereitgestellt.

Für den Main-Taunus-Kreis können wir, die Fahrschule Cruise-Control, für Sie beim Landratsamt den Führerscheinantrag ohne Terminvereinbarung einreichen.

Wenn die Dokumente beim Landratsamt eingegangen sind, dauert es etwa 6-8 Wochen bis wir das Bewerberdatenblatt vom TÜV Frankfurt bekommen. In dieser Zeit wird vom Landratsamt ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg angefordert und der Auftrag zum Druck Ihres Führerscheines in der Bundesdruckerei in Berlin erteilt.

Sobald der Prüfauftrag bei uns eingegangen ist, Sie Ihre Mindestanzahl der Theorieunterrichte besucht haben und Ihre Kenntnisse gut genug für eine Theorieprüfung sind (über 90% Lernstatus in der App), wird gemeinsam mit Ihnen ein Termin zunächst zur Vorprüfung und danach zur Theorieprüfung vereinbart.

Erst nach bestandener Theorieprüfung ist eine Praxisprüfung möglich. Die höchst zulässige Fehlerpunktezahl bei der Ersterteilung (20 Grundstoff-Fragen plus zehn Zusatzfragen der jeweiligen Klasse) eines Kartenführerscheines beträgt zehn, sofern sich diese Punktzahl nicht durch zwei 5-Fehlerpunktefragen zusammensetzt. Bei der Erweiterung (zehn Grundstoff-Fragen plus zehn Zusatzfragen der jeweiligen Klasse) sind nur noch sechs Fehlerpunkte zulässig. Theorieprüfung und Praxisprüfung an einem Tag zu absolvieren ist aus logistischen Gründen des TÜVs nicht mehr möglich, da der TÜV erst eine Planung zur Praxisprüfung zulässt, wenn die Theorieprüfung bestanden ist. Die Theorieprüfung wird seit 2009 nicht mehr in den Fahrschulen absolviert, sondern beim TÜV am PC.

Die Theorieprüfung kann frühestens drei Monate vor dem Mindestalter des beantragten Führerscheines absolviert werden, die Praxisprüfung frühestens einen Monat vorher.

Wer einen Fahrerlaubnisantrag stellt und bereits einen Führerschein hat, benötigt in dem Antragsverfahren einen wiederholten Nachweis über Erste Hilfe. Wenn eine Teilnahmebescheinigung „Erste Hilfe“ beim gleichen Landratsamt bereits vorgelegt worden ist, kann in den meisten Fällen auf eine erneute Vorlage verzichtet werden.

Anträge für die Mofa-Prüfbescheinigung haben wir in der Fahrschule für Sie bereitliegen oder auf unserer Homepage unter ‚DOWNLOADS‘. Dem Antrag sind lediglich zwei Passbilder beizufügen. Es gibt 20 Fragen in der Theorieprüfung. Die höchst zulässige Fehlerpunktzahl beträgt sieben.