Führerscheinantrag


Für den Erwerb eines Kartenführerscheines müssen Sie beim zuständigen Landratsamt ein Antrag stellen. Hierfür sind einige Dinge zu beachten:

Mindestalter:
Klasse AM: zum Fahren 15 Jahre, zur Beantragung und zur Ausbildung 14 1/2 Jahre
Klassen L / A1: zum Fahren 16 Jahre, zur Beantragung und zur Ausbildung 15 Jahre
Klasse BF17 / BEF17: zum Fahren 17 Jahre, zur Beantragung und zur Ausbildung 16 1/2 Jahre
Klassen B / BE / A2: zum Fahren 18 Jahre, zur Beantragung und zur Ausbildung 17 Jahre
Fahrerschulung B96: zum Fahren und zur Beantragung 18 Jahre (17 Jahre in Verbindung mit BF17)
Klasse A: zum Fahren 24 Jahre, zur Beantragung und zur Ausbildung 23 Jahre
Fahrerschulung B196: zum Fahren und zur Beantragung 25 Jahre

Folgende Dokumente müssen dem Antrag beigefügt werden:

  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Teilnahmebescheinigung über den Kurs „Erste Hilfe „
  • ein biometrisches Passbild (35x45mm)
  • Kopie des gültigen Ausweises (Kinderausweis, Personalausweis, Reisepass)

Bei Vorlage eines Kinderausweises oder Reisepasses wird zusätzlich eine Einwohnermeldebestätigung der Gemeinde benötigt (nicht älter als drei Monate)

Zur Klasse B96 und B196 benötigt das Amt lediglich ein biometrisches Passbild, die Kopie des gültigen Ausweises (Kinderausweis, Personalausweis, Reisepass) und die Teilnahmebescheinigung über die Ausbildung der Klasse B96 / B196 der Fahrschule Cruise-Control.

Die Führerscheinanträge für den Main-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis und Frankfurt haben wir in unseren Fahrschulen.

Für die Beantragung für das begleitete Fahren (Führerschein mit 17 Jahren) benötigen wir zusätzlich Kopien der Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises eines Erziehungsberechtigten und jedes Begleiters, sowie Kopien der Vorder- und Rückseiten der Führerscheine der Begleiter. Anträge und Begleiteranträge haben wir für Sie in den Fahrschulen bereitliegen sowie als PDF Datei im Reiter Download für Sie bereitgestellt.

Für den Main-Taunus-Kreis können wir, die Fahrschule Cruise-Control, für Sie beim Landratsamt den Führerscheinantrag einreichen.

Wenn die Dokumente beim Landratsamt eingegangen sind, dauert es etwa 6-8 Wochen bis wir das Bewerberdatenblatt vom TÜV Frankfurt bekommen. In dieser Zeit wird vom Landratsamt ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg angefordert und der Auftrag zum Druck Ihres Führerscheines in der Bundesdruckerei in Berlin erteilt.

Sobald das Bewerberdatenblatt bei uns eingegangen ist, Sie Ihre Mindestanzahl der Theorieunterrichte besucht haben und Ihre Kenntnisse gut genug für eine Theorieprüfung sind, wird gemeinsam mit Ihnen ein Termin zur Theorieprüfung vereinbart. Theorieprüfungen sind beim TÜV zwei Mal pro Woche möglich. Es besteht für Sie in unseren Fahrschulen zu den Öffnungszeiten die Möglichkeit, zusätzlich zu Ihrem Training zu Hause, unsere Theoriefragebögen auszufüllen und kontrollieren zu lassen, sofern Sie nicht am Theorieunterricht teilnehmen müssen. Dieser Service ist für uns selbstverständlich und für Sie kostenlos.

Erst nach bestandener Theorieprüfung ist eine Praxisprüfung möglich. Die höchst zulässige Fehlerpunktezahl bei der Ersterteilung (20 Grundstoff-Fragen plus zehn Zusatzfragen der jeweiligen Klasse) eines Kartenführerscheines beträgt zehn, sofern sich diese Punktzahl nicht durch zwei 5-Fehlerpunktefragen zusammensetzt. Bei der Erweiterung (zehn Grundstoff-Fragen plus zehn Zusatzfragen der jeweiligen Klasse) sind nur noch sechs Fehlerpunkte zulässig. Theorieprüfung und Praxisprüfung an einem Tag zu absolvieren ist aus logistischen Gründen des TÜVs nicht mehr möglich, da der TÜV erst eine Planung zur Praxisprüfung zulässt, wenn die Theorieprüfung bestanden ist. Die Theorieprüfung wird seit 2009 nicht mehr in den Fahrschulen absolviert, sondern beim TÜV.

Die Theorieprüfung kann frühestens drei Monate vor dem Mindestalter des beantragten Führerscheines absolviert werden, die Praxisprüfung frühestens einen Monat vorher.

Wer bereits einen Kartenführerschein besitzt (keine Mofa-Prüfbescheinigung), benötigt in dem Antragsverfahren keinen weiteren Nachweis über Erste Hilfe, wenn eine Teilnahmebescheinigung „Erste Hilfe“ bereits vorgelegt worden ist.

Anträge für die Mofa-Prüfbescheinigung haben wir in der Fahrschule für Sie bereitliegen oder auf unserer Homepage unter ‚DOWNLOADS‘. Dem Antrag sind lediglich zwei Passbilder beizufügen. Es gibt 20 Fragen in der Theorieprüfung. Die höchst zulässige Fehlerpunktzahl beträgt sieben.