Fahrschule Cruise-Control


Die Ausbildung, unabhängig welche Führerscheinklasse, besteht aus zwei Säulen: 

  • der theoretischen Ausbildung in der Fahrschule ( Theorieunterricht )
  • der praktischen Ausbildung mit Schulungsfahrzeug ( Fahrstunden )

Je nachdem, ob bereits eine Fahrerlaubnis vorhanden ist, oder es sich um einen Ersterwerb handelt, sind folgende Ausbildungsinhalte vorgeschrieben:

Theorieunterricht

  • Ersterteilung eines Kartenführerscheines der Klassen L / AM / A1 / A2 / B / BF17 / A
  • Erweiterung bei bereits vorhandenem Kartenführerschein

Fahrstunden

  • Ersterteilung eines Kartenführerscheines der Klassen AM / A1 / A2 / B / BF17 / A
  • Erweiterung bei bereits vorhandenem Kartenführerschein

Prüfungen (und deren TÜV-Gebühren)

Generell gilt: Sobald Sie in unserer Fahrschule angemeldet sind, können Sie am Theorieunterricht teilnehmen und mit Fahrstunden beginnen.

Theorie

Bei der Ersterteilung müssen alle zwölf Themen des Theoriegrundstoffes absolviert werden. Jedes Thema ist hierbei vom anderen Thema unabhängig. Daher müssen die Themen in keiner festen Reihenfolge von Ihnen besucht werden. Ausbildungspläne hängen in der Fahrschule aus und sind immer aktuell auf unserer Homepage (Theorieplan). Ein Thema dauert 90 Minuten.
Für die Klassen L / AM / B / BF17 sind zwei Themen als Zusatzstoff vorgesehen.
Für die Klassen A1 / A2 / A sind bei der Ersterteilung vier Themen als Zusatzstoff vorgesehen.

Für die Mofa-Prüfbescheinigung sind insgesamt sechs Themen vorgesehen. >ANFANG

Bei der Erweiterung müssen nur sechs Themen des Theoriegrundstoffes absolviert werden (hierbei hat man freie Auswahl) plus die jeweiligen Zusatzstoffe.
Theorieunterricht und Theorieprüfung entfallen bei der Erweiterung auf die Klasse BE, da bereits im Klasse B Theorieunterricht über den Umgang mit Anhängern unterrichtet wurde und auch die Theorieprüfung bei Klasse B bereits Anhängerfragen beinhaltet hat.
Sollten Sie bereits die Klasse A1 besitzen, benötigen Sie keinen Theorieunterricht und keine Theorieprüfung für den Erwerb der Klasse A2, sofern Sie die Klasse A1 mindestens 2 Jahre besitzen. Das selbe gilt für die Erweiterung von der Klasse A2 auf die Klasse A. >ANFANG

Praxis

Zu Beginn werden in den Übungsstunden im praktischen Unterricht die Fahrzeugbedienung, Fahrzeugbeherrschung, die Grundfahraufgaben nach den pädagogischen Grundsätzen „vom Leichten zum Schweren“, „vom Einfachen zum Komplizierten“ unterrichtet. Die Anzahl der Übungsstunden variiert von Schüler zu Schüler, da jeder andere oder keine Vorerfahrungen oder eine andere Aufnahmefähigkeit besitzt. 

Bei den Klassen A1 / A2 / B / BF17 / A müssen beim Ersterwerb zwölf besondere Ausbildungsfahrten durchgeführt werden. Das sind die so genannten „Sonderfahrten“. Diese dürfen erst gegen Ende der Ausbildung durchgeführt werden, wenn der Fahrschüler innerorts komplett ausgebildet ist. In den Motorradklassen werden Sie mit dem Motorrad begleitet. Damit werden Sie ideal auf die Verkehrssituationen vorbereitet, denn so können wir Ihnen die Situationen vorfahren und über Funk dokumentieren.

Klasse AM – keine Sonderfahrten, keine Probezeit
Klasse A1 / A2 / A – 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten (Ersterwerb)
Klasse B / BF17 – 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten

Nach den Sonderfahrten werden noch Übungsstunden gefahren, in denen Prüfungssimulationen oder Wiederholungen von vorangegangenen Lehrinhalten durchgeführt werden. >ANFANG

Auch bei der Erweiterung müssen zunächst in Übungsstunden die Innerortsausbildung und die Grundfahraufgaben unterrichtet und vom Fahrschüler beherrscht werden. Erst danach, gegen Ende der Ausbildung, dürfen die Sonderfahrten durchgeführt werden. Die Anzahl der Sonderfahrten bei der Erweiterung bleibt gleich (zwölf Stück). >ANFANG 

Sonderfall

Erweiterungen mit geringeren oder gar keinen Sonderfahrten:

Erweiterung von B / BF17 auf BE / BEF17

Falls Sie die Klasse B oder BF17 besitzen und auf Klasse BE oder BEF17 erweitern möchten, benötigen Sie insgesamt nur fünf Sonderfahrten nach der Stadtausbildung, dem Rangiertraining, Grundkenntnisse der Ladungssicherung und dem Üben von „Trennen und Verbinden“.

Klasse BE / BEF17 – 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt.

Nach den Sonderfahrten folgt die Prüfungsvorbereitung in normalen Übungsstunden. >ANFANG 

Erweiterung von A1 auf A

Falls Sie die Klasse A1 besitzen und auf Klasse A erweitern möchten (Mindestalter 24 Jahre), benötigen Sie insgesamt nur sechs Sonderfahrten nach der Stadtausbildung. Haben Sie Ihren Führerschein der Klasse 3 vor dem 01.04.1980 bestanden, so besitzen Sie die Klasse A1 und benötigen für die Erweiterung auf Klasse A ebenso nur sechs Sonderfahrten.

Klasse A – 3 Überlandfahrten, 2 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrt.

Zuvor müssen jedoch auch hier in normalen Übungsstunden die Grundfahrübungen geübt werden. >ANFANG

Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A

Haben Sie bereits die Klasse A1 seit 2 Jahren, können Sie auf die Klasse A2 mit einer Aufstiegsprüfung erweitern. Die Prüfungsvorbereitung bekommen Sie, wie in den anderen Fahrerlaubnisklassen, fachmännisch von uns mit auf den Weg.
Das gleiche gilt für den Aufstieg von der Klasse A2 auf A (also frühestens mit 20 Jahren). >ANFANG

Fahrerschulung B96

Für die Ausdehnung der Klasse B (Kombination der Gesamtmassen des Kraftwagens und des Anhängers bis 3,5t) hat der Gesetzgeber die Schlüsselzahl „96“ eingefügt. Diese Klasse kann auf Antrag beim Straßenverkehrsamt auf 4,25t zulässige Gesamtmasse der Kombination ausgedehnt werden. Hierfür müssen 2,5 Stunden (150 Minuten) Theorieunterricht und 4,5 Stunden (270 Minuten) Praxisunterricht absolviert werden. Die Teilnahmebescheinigung muss von der Fahrschule nach erfolgreicher Teilnahme ausgestellt werden und dem Straßenverkehrsamt vorgelegt werden. >ANFANG

Prüfungen (und deren TÜV-Gebühren)

Theorieprüfung

Bei der Ersterteilung von Fahrerlaubnisklassen bekommen Sie 20 Grundstofffragen und 10 Zusatzstofffragen Ihrer beantragten Klasse in der Prüfung. Bei einer Doppelklasse bekommen Sie weitere 10 Zusatzstofffragen. Sie dürfen 10 Fehlerpunkte machen, wobei sich die 10 Fehlerpunkte nicht aus zwei 5-Fehlerpunktefragen zusammensetzen dürfen. Bei der Erweiterung haben Sie nur 10 Grundstofffragen und 10 Zusatzstofffragen Ihrer beantragten Klasse. Die maximale Fehlerzahl bei der Erweiterung beträgt 6 Punkte. Sie haben 45 Minuten Zeit für jede Prüfung. Die TÜV Gebühren für jede Theorieprüfung betragen €24,99 (Stand: 01.02.2024).
Bei der Mofa-Prüfbescheinigung bekommen Sie 20 Fragen in der Prüfung. Maximal sind 7 Fehlerpunkte zulässig. Die TÜV Gebühren werden bereits bei Antragstellung fällig und betragen €26,54 (Stand: 01.02.2024).

Praxisprüfung

Die Prüfzeiten und die Prüfgebühren sind bei den Fahrerlaubnisklassen unterschiedlich:
Bei den Klassen AM / B / BF17 / BE / BEF17 beträgt die Prüfzeit 55 Minuten. Die TÜV Gebühren betragen jeweils €129,83 (Stand: 01.02.2024).
Bei den Klassen A1, A2 und A beträgt die Prüfzeit 70Minuten. Hierfür betragen die TÜV Gebühren jeweils €162,67 (Stand: 01.02.2024).
Bei Mofa-Prüfbescheinigung, Klasse L und Klasse B96 und B196 gibt es keine Praxisprüfung. >ANFANG

Seit 03.04.2018 müssen Sie die TÜV-Gebühren VOR Ihrer Prüfung online kaufen. Der Link zum Erwerb der Fahrerlaubnisgebühren ist hier:
www.tuev-hessen.de/fe-gutschein