Die Frankfurter Umweltzone existiert seit dem 01.10.2008. Es werden bundeseinheitlich vier Schadstoffgruppen für Fahrzeuge unterschieden. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 erhalten grundsätzlich keine Plakette und dürfen nicht in die Umweltzone einfahren. Gestaffelt nach Schadstoffausstoß erhalten Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 2, 3 und 4 rote, gelbe oder grüne Plaketten.

Seit dem 01. Januar 2010 dürfen Fahrzeuge mit roter Plakette nicht mehr in die Frankfurter Umweltzone einfahren.