Die Frankfurter Umweltzone existiert seit dem 01.10.2008. Es werden bundeseinheitlich vier Schadstoffgruppen für Fahrzeuge unterschieden. Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 erhalten grundsätzlich keine Plakette und dürfen nicht in die Umweltzone einfahren. Gestaffelt nach Schadstoffausstoß erhalten Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 2, 3 und 4 rote, gelbe oder grüne Plaketten.

Seit dem 01. Januar 2012 dürfen Fahrzeuge mit roter und gelber Plakette nicht mehr in die Frankfurter Umweltzone einfahren.

Somit ist Frankfurt die einzige hessische Stadt, die überhaupt eine Umweltzone hat und nur noch mit grüner Plakette befahren werden darf. Ein Verstoß wird mit einem Punkt in Flensburg und 40,- € Bußgeld geahndet.